Branchensyndikate

Ein Branchensyndikat ist ein Zusammenschluss von Mitgliedern entlang ihres Berufes.

Momentan gibt es mehrere Branchen-Initiativen. Dies heisst, es gibt mehrere Mitglieder, welche daran sind, Branchensyndikate aufzubauen.

Am besten fragst du bei deinem Lokalsyndikat oder direkt bei der FAU Schweiz nach:

 

Nachrichten aus Arbeitskämpfen

Weg mit Nullstunden-Verträgen und Arbeit auf Abruf

Von LS Bern

Die Corona-Pandemie hatte verheerende Folgen für einige Arbeiter*innen. Dabei verschärfte die Krise nur bereits bestehende Probleme. Eines davon ist und war die Arbeit auf Abruf. Die Ausweitung der Kurzarbeit auf diese Arbeitsform zeigte erstmals auf, wie viele Menschen prekär beschäftigt sind: Das Seco geht von 200‘000 Arbeiter*innen aus. Nullstunden-Verträge müssen aufhören. Demonstration am 29. August in Bern.

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Aufruf an die Arbeiter*innen der Gastronomie

Von LS Bern

Einige von uns haben noch nicht einmal Kurzarbeit gesehen und nun soll es schon wieder weiter gehen mit der Arbeit? Der nächste Lockdown in der Gastronomie ist eine Frage der Zeit.

Wir fordern:

  • Auszahlung der Lohnfortzahlungen und Kurzarbeitsgelder, welche vielen von uns noch zustehen!

  • Vorgehen gegen die illegale Praxis, Löhne aufgrund des momentan nicht geltenden Prinzips Ohne Arbeit, kein Lohn nicht zu bezahlen, was z.B. in gekündigten Arbeitsverhältnissen gerade verbreitet geschieht. Lohnfortzahlung jetzt.

  • Keine Kündigungen während der Krise.

  • Weiterführung der Kurzarbeitsgelder der Arbeiter*innen bei behördlich angeordneten Betriebs-Schliessungen aufgrund der Nichteinhaltung der Schutzauflagen.

  • Konsequentes Vorgehen gegen Nullstunden-Verträge, Arbeit auf Abruf oder aber eine Erweiterung des Anspruchs auf Kurzarbeit für alle in jenen Gruppen.

  • Übernahme der Arbeiter*innen-Anteile an den Sozialversicherungen bei Kurzarbeit, entweder durch die Betriebe oder die Arbeitslosenkassen. Aufstockung der Kurzarbeit auf 100%, entweder durch Arbeitgeber*innen oder Arbeitslosenkassen.

  • Echte Gewerkschaftsrechte jetzt! Zutritt zu Betrieben – unter Einhaltung der Hygienevorschriften natürlich – durch Gewerkschaften; Recht auf Wiedereinstellung bei missbräuchlichen und Rachekündigungen.

  • Eine Exit-Strategie, welche die Gesundheit der Bevölkerung und in diesem Fall die Gesundheit der Gastronomie-Arbeiter*innen durch übereilte und profitorientierte Entscheidungen nicht aufs Spiel setzt.

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Covid-19: Arbeitsrecht

Von LS Bern

 

Seit Dienstag, dem 17. März sind die meisten Geschäfte in der Schweiz geschlossen, so wie auch die Schulen. Damit steht die finanzielle Zukunft vieler Arbeiter*innen in der Schwebe.

Wir müssen uns nun davor schützen, dass die Bosse versuchen, die Krise auf uns abzuwälzen. Hier findet ihr ein kurzes FAQ zu arbeitsrechtlichen Fragen als PDF, wie auch eine Broschüre zu Homeoffice.

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